Studienplan
Allgemeine Zielsetzung des Studiums
Studierende am Institut Unterstrass erwerben auf der Grundlage eines engagierten, reflektierten christlichen Humanismus alle wichtigen professionellen Kompetenzen in den Kernbereichen des Lehrerinnen- und Lehrerberufs sowie die Fähigkeit, wirksame und menschenfreundliche schulische Strukturen zu schaffen.
In den Studiengängen wird die Wissens- und Handlungskompetenz für die Bildung und Erziehung von Kindern auf der Kindergarten- und der Primarschulstufe vermittelt. Die Studierenden bauen fachliche und pädagogische Kompetenzen auf und entwickeln (selbst-)reflexive Fähigkeiten. Dadurch können sie in konkreten Situationen angemessen und erfolgreich handeln.
Studierende sind am Schluss ihrer Ausbildung in der Lage, die vielfältigen Anforderungen ihres Berufsfeldes zu erfüllen. Sie wissen aber auch, dass sie im Laufe ihrer weiteren Berufsbiografie ihre Handlungsspielräume erweitern und zunehmend auch neue Sichtweisen entwickeln werden.
2. Institutionelle Rahmenbedingungen: Leitbild und Vision
2.1. unterstrass.edu
unterstrass.edu ist eine private Institution, welche allen Kreisen der Bevölkerung offensteht. Sie ist nicht gewinnorientiert und auf finanzielle Zuwendungen von aussen angewiesen. Trägerschaft von unterstrass.edu ist der Verein für das Evangelische Lehrerseminar Zürich. Dieser führt neben dem Institut Unterstrass, das Lehrpersonen ausbildet, auch ein Gymnasium mit musischem Profil, dem Profil Philosophie/Pädagogik/Psychologie und dem Profil Naturwissenschaften+ (Magna). Zudem ist das Institut Unterstrass in den Bereichen Weiterbildung & Dienstleistung sowie Forschung & Entwicklung tätig.
Die Lehrgänge des Institutes finden im modernen Neubau auf dem gemeinsamen Campus von Institut und Gymnasium statt. Die Ausstattung der Räume verbindet gemeinsames praxisorientiertes Lernen in offenen Räumen mit selbstverantwortlicher und zielorientierter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Inhalten.
Dank der eigenständigen Gesamtschule Unterstrass, die sich ebenfalls auf dem gemeinsamen Campus befindet, bieten sich vielfältige Begegnungen mit Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen.
2.2. Institut Unterstrass an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Seit der Gründung der Zürcher Fachhochschulen im Jahr 2002 ist das Institut Unterstrass als eigenständiges Institut der Pädagogischen Hochschule Zürich angegliedert und dadurch als Hochschule gemäss dem Hochschulförderungsgesetz HFKG offiziell akkreditiert1.
Die Ausbildung am Institut Unterstrass orientiert sich an den Qualitätsstandards, den Modulzielen und -strukturen der PH Zürich. Die am Institut erworbenen Diplome und Titel sind nach den Bologna-Richtlinien international anerkannt, die Lehrdiplome zudem eidgenössisch über die EDK-Anerkennung.
Die Zulassungsbedingungen für Studierende sind durch das PH-Gesetz vorgegeben. Aufnahmeprüfungen (mit den dazugehörigen Vorkursen), die Aufnahme sur-Dossier und das Aufnahmeverfahren des Quereinstiegs werden von der PH Zürich auch für künftige Studierende am Institut Unterstrass durchgeführt.
2.3. Leitbild
Die Institution beruht auf folgenden fünf Eckpfeilern:
- evangelisch
unterstrass.edu sucht und fördert aus christlicher Grundhaltung heraus die Auseinandersetzung mit religiösen, kulturellen und ethischen Fragen. Dazu gehört die Achtung vor dem Menschen, die Bewahrung der Natur sowie die Förderung von Gerechtigkeit und Frieden. - überschaubar
unterstrass.edu ist ein Ort, wo man sich kennt und Beziehungen, Gemeinschaftssinn und soziale Kompetenzen wachsen. - leistungsorientiert
unterstrass.edu erwartet von seinen Lehrenden und Lernenden das intellektuelle und fachliche Leistungsniveau vergleichbarer Bildungsinstitutionen. - praxisnah
unterstrass.edu zeichnet sich in allen Bereichen durch besondere Lebens- und Praxisnähe aus. - innovativ
unterstrass.edu sucht und erprobt bewusst neue Wege der Aus- und Weiterbildung.
3. Berufsbild Lehrperson
Kinder erobern sich die Welt nicht mit der Geburt, sondern müssen an die Welt herangeführt werden. Sie erwerben ihr Weltwissen durch elementare Erfahrungen, sie lernen von ihren Vorbildern und in der Gemeinschaft mit anderen Kindern.
Als Expertin oder Experte für Lernprozesse unterstützen Lehrpersonen das Erlernen sozialer, intellektueller und musischer Kompetenzen und helfen den Kindern, sich ein passendes, realistisches Welt- und Selbstbild aufzubauen. Sie wählen Lerninhalte aus, gestalten dazugehörige Lernsituationen und bewerten die Lernfortschritte. Sie beteiligen sich aber auch in der Entwicklung einer Schulhauskultur und arbeiten mit Lehrerkolleginnen und -kollegen, Eltern, Therapeuten und Thera-peutinnen sowie Behörden zusammen.
Nebst pädagogischem, psychologischem und fachdidaktischem Knowhow benötigen Lehrpersonen eine gute Fähigkeit mit unterschiedlichsten Voraussetzungen und Erwartungen der Kinder, der Eltern und der Gesellschaft umgehen zu können. Wir unterstützen Studierende und Lehrpersonen darin, einen wirksamen Umgang mit Verschiedenheit zu erlangen; eine Schlüsselkompetenz auch in einer zukünftigen Gesellschaft.
Kindergarten / Unterstufe
Lehrpersonen im Kindergarten leiten die Kinder während den ersten Jahren der Volksschule im Lernen an. Sie gestalten die erste Etappe im Haus des Lernens und unterstützen ihre jungen Lernenden und deren Eltern im markanten Entwicklungsschritt hinaus aus dem Elternhaus in ein erweitertes soziales Umfeld.
Für Lehrpersonen der Unterstufe steht das Lernen der 6- bis 9-jährigen Kinder im Zentrum. Grundlegende Schritte im Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen schliessen in der Unterstufe an die Lernziele des Kindergartens an. Sie unterstützen die Kinder darin, ihren Horizont schrittweise zu erweitern, und begleiten sie in ihrer Entwicklung vom spielerischen ins schulische Lernen.
Primarstufe
Primarlehrpersonen unterrichten Kinder der 1. bis 6. Klasse. Während in der Unterstufe, wie be-reits beschrieben, der Erwerb der Kulturtechniken des Lesens, Schreibens und Rechnens einen wichtigen Lernschritt darstellt, werden diese Kompetenzen in der Mittelstufe weiterführend vertieft und erweitert. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Fremdsprachenkenntnisse, interessieren sich zunehmend für Themen aus einem grösseren Radius und bereiten sich auf den Übertritt in weiterführende Schulen vor.
4. Pädagogische Leitvorstellungen
Das Studium
...schafft Bezüge zwischen Praxis und Theorie
...ist zielorientiert und -transparent
...erfordert Teamorientierung
...schafft die Basis zur Selbstreflexion und zur Einnahme einer fragenden Haltung
Studierende
...lernen eigenverantwortlich und selbstgesteuert
...arbeiten mitverantwortlich im Ausbildungsprozess
Die Institution
...weiss sich einem christlich-humanistischen Menschenbild verpflichtet
...offeriert und verlangt lebenslanges Lernen
...praktiziert institutionelle Zusammenarbeit und Vernetzung
...gewährleistet Qualität durch systematische Evaluation
...bietet Ausbildungsgänge von hoher Kohärenz
...versteht sich als Entwicklungslabor für Fragen praxisnaher Schulpädagogik
Die pädagogischen Leitvorstellungen orientieren sich im Weiteren an den sieben Dimensionen guten Hochschullehrens/-lernens von H. Bachmann, 2011. Lernende und Lehrende haben dabei gemeinsam die Verantwortung für einen gelingenden Lernprozess. Der Lernprozess selbst orientiert sich an diesen Dimensionen, die in folgender Tabelle zusammengestellt sind.
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5. Studiengänge und Studienstruktur
5.1. Studiengänge
Studiengang Kindergarten / Unterstufe
Dieser Studiengang führt zur Lehrberechtigung im Kindergarten und für die ersten drei Schuljahre der Primarstufe für alle Fächer ausser Englisch. Ebenso führt er zur Lehrberechtigung auf der Grundstufe / Basisstufe in denjenigen Kantonen und Gemeinden mit einer entsprechenden Schulorganisation.
Studiengang Primarstufe
Die Lehrberechtigung für die 1. bis 6. Klasse der Primarstufe in sieben Fächern wird erworben. Nebst vier obligatorischen Fächern (Deutsch; Mathematik, inkl. Medien & Informatik; Natur, Mensch, Gesellschaft; Fremdsprache Englisch oder Französisch) werden drei weitere aus folgenden gewählt: Textiles und Technisches Gestalten, Bildnerisches Gestalten, Musik, Bewegung und Sport, 2. Fremdsprache. Das Fach Religionen, Kulturen und Ethik wird als 8. Fach bereits während dem Studium besucht und als Facherweiterung abgeschlossen.
Studiengang QUEST 2-jährig / Primarstufe
Über 27-Jährige mit Hochschulabschluss erwerben die Lehrberechtigung für die 1. bis 6. Klasse der Primarstufe in sieben bis acht Fächern (siehe Studiengang Primarstufe, wobei aber die Fremdsprachen nicht zu den obligatorischen Fächern zählen).
Studiengang Stufenerweiterung Kindergarten
Dieser Studiengang richtet sich an Primarlehrpersonen und führt zur Lehrberechtigung im Kindergarten.
Studiengang Assistenz mit pädagogischem Profil - écolsiv
Dieser Studiengang richtet sich an Menschen kognitiver Beeinträchtigung, die nicht das reguläre Lehrdiplom erwerben, aber eine Tätigkeit im Bereich der Schule anstreben.
5.2. Studiendauer
Das reguläre Vollzeitstudium dauert drei Jahre bzw. sechs Semester. Es steht allen Personen offen, die die Zulassungsbedingungen gemäss PH-Gesetz des Kantons Zürich erfüllen bzw. ein für das Studium an der PH Zürich berechtigendes Aufnahmeverfahren bestanden haben (vergleich www.phzh.ch).
Für Personen über 27 mit einem Hochschulabschluss, die von der PH Zürich zum Quereinstiegsstudiengang zugelassen sind, dauert das Studium am Institut Unterstrass zwei Jahre.
Die Stufenerweiterung Kindergarten dauert berufsbegleitend ein Jahr. Voraussetzung ist ein Lehrdiplom der Primarstufe und die Anstellung in einem Kindergarten (20 bis 60 Stellenprozente).
Die Dauer des Studienganges écolsiv beträgt in der Regel drei Jahre (individuelle Anpassungen möglich).
Es ist möglich, die Studienzeit auszudehnen. Dazu wird ein individueller Zeitplan für den Studienverlauf erarbeitet. Die maximale Studienzeit beträgt sechs Jahre und kann in begründeten Fällen durch die Institutsleitung verlängert werden (§24a, Reglement über die Prüfungen).
5.3. Studienstruktur
Die dreijährigen Studiengänge sind in ein Basisstudium und ein weiteres zweijähriges Diplomstudium unterteilt. Im einjährigen Basisstudium werden allgemeindidaktische, pädagogisch-psychologische Grundlagen und fachliche Basiskompetenzen vermittelt. Obligatorische Praktika auf beiden Stufen (Kindergarten und Primarstufe, ev. auch Oberstufe) dienen der eigenen Orientierung und der definitiven Berufsfindung. So ist es in Ausnahmefällen auch möglich, nach dem Basisjahr den Studiengang zu wechseln.2
Der Beginn des Studiums richtet sich nach den Daten der schweizerischen Studienanfänge (Woche 38). Das Studienjahr besteht aus einem Herbst- und einem Frühlingssemester zu je 14 Wochen (Wochen 38 - 513 und Wochen 8 - 22). In den Zwischensemestern liegen Blockpraktika und Kompaktwochen. Ganz unterrichtsfrei sind die Weihnachtsferien, eine Woche im Februar (Woche 6 oder 7), die Osterwoche und im Sommer die Wochen 29 bis und mit 33. Für die Quereinsteigenden sind anstelle der Osterwoche eine Woche im Frühling als Ferien deklariert und Woche 32 und 33 im Sommer durch Kompaktwochen belegt.
Die berufspraktische Ausbildung in der regulären Ausbildung umfasst im Basisstudium 8 Wochen Praktika und 20 Praxistage, im Diplomstudium weitere 6 Wochen Praktika und ein 5 bis 6-wöchiges Lernvikariat. Im dritten Jahr der Ausbildung wird ein Teamteaching-Praktikum absolviert. Dabei unterrichten die Studierenden zusammen mit einer Lehrperson ein Semester lang an zwei Tagen pro Wochen. Studierende des Studienganges Primarstufe absolvieren zusätzlich ein dreiwöchiges Assistance-Teaching im englischen, bzw. französischen Sprachraum im Zwischensemester vor den Sommerferien. Studierende des Studiengangs Kindergarten/Unterstufe absolvieren zusätzlich weitere 20 Praxistage in beiden Semestern des ersten Diplomstudienjahres. Quereinsteigende absolvieren im ersten Jahr zwei Praktika, jeweils als Blockpraktikum von 3 Wochen mit anschliessen-dem wöchentlichem Tagespraktikum während des Semesters organisiert.
Das Diplomstudium wird mit Diplomprüfungen in allen Fächern sowie einer Bachelorarbeit abgeschlossen.
Das Studium des Quereinstiegs ist unterteilt in ein erstes Grundstudienjahr und ein weiteres einjähriges berufsintegriertes Studium.
3 Kursorischer Block im Herbstsemester ab Woche 42, vorher Einführungswochen und Praktika
6. Studienabschluss: Bachelor und Lehrdiplom
Der erfolgreich absolvierte Studiengang führt zu folgenden Abschlüssen und eidgenössisch anerkannten Lehrdiplomen und Unterrichtsberechtigungen:
Studiengang Kindergarten/Unterstufe
Bachelor in Primary Education (Schuljahre 1 - 5) / Lehrdiplom der Kindergartenstufe und der Klassen 1 bis 3 der Primarstufe. Unterrichtsbefähigung in allen Fächern ohne Fremdsprachen.
Studiengänge Primarstufe (regulär und Quereinstieg)
Bachelor in Primary Education Schuljahre 3 - 8) / Lehrdiplom für die Klassen 1 bis 6 der Primarstufe. Unterrichtsbefähigung im gewählten Fächerprofil (7 von 10 Fächern).
Studiengang Inklusive Assistenz - écolsiv
Der Studiengang Inklusive Assistenz - écolsiv führt zu einem individuellen Portfolio-Abschluss.
7. Studienleistungen und European Credit Transfer System (ECTS)
7.1. Bemessung der Studienleistungen
Die Studienleistungen werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bemessen. Dabei entspricht ein Kreditpunkt einer Arbeitsleistung (Workload) von 30 Stunden. Dabei wird der gesamte Arbeitsaufwand berücksichtigt, d.h. Kontaktstunden aus Präsenzveranstaltungen, Vor-/Nachbereitung, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung, Praktika mit Vor- und Nachbereitung, Erstellen von Leistungsnachweisen etc.
Ein Studienjahr entspricht im Vollzeitstudium einem Studienaufwand von 60 ECTS-Punkten oder einem Arbeitsaufwand von ca. 1800 Arbeitsstunden (oder 40 Stunden pro Woche bei 7 Wochen Ferien).
7.2. Vergabe der ECTS-Punkte
Kreditpunkte werden angerechnet, wenn der Leistungsnachweis erfüllt wurde und die erforderlichen Arbeitsstunden des Workloads erbracht wurden.
7.3. Anrechnung von Vorleistungen
Vor der Ausbildung erbrachte Studienleistungen auf Tertiärstufe (Universität, Fachhochschule etc.) können angerechnet werden. Aufgrund individueller Angaben wird geprüft, welche Module oder Studienleistungen erlassen werden können. Die Entscheidung liegt bei der Institutsleitung. Das Gesuch um Anrechnung von Vorleistungen beinhaltet die genaue Beschreibung der Vorleistungen und die Bestätigung durch die Hochschule (Kopien von Transcript of Record, Prüfungsbestätigungen, Testate, Zeugnisse, Studienbestätigungen). Je nach Grad der Gleichwertigkeit von Ausbildungsteilen können ganze Module erlassen werden und die ECTS-Punkte vollumfänglich an unsere Ausbildung angerechnet oder die Präsenzverpflichtung gelockert werden. Leistungsnachweise sind in letzterem Fall trotzdem zu erbringen.
7.4. Fächer und Profilwahl
Studierende der Kindergarten- und der Unterstufe erlangen für alle Fächer ausser den Fremdsprachen die Lehrbefähigung. Es sind dies folgende Fächer und Fächergruppen:
- Deutsch
- Mathematik
- Natur, Mensch, Gesellschaft
- Musik und Performance (Musik, Rhythmik, Theater)
- Kunst und Design (Bildnerisches sowie Textiles und Technisches Gestalten)
- Bewegung und Sport
- Religionen, Kulturen, Ethik
Die Studierenden der Primarstufe im dreijährigen Bachelorstudiengang erlangen die Lehrbefähigung in sieben Fächern von zehn möglichen (Beschluss des Bildungsrates des Kantons Zürich). Obligatorische Fächer sind:
- Deutsch
- Mathematik
- Natur, Mensch, Gesellschaft
- Fremdsprache (Englisch oder Französisch)
Aus folgenden Fächern können die Studierenden weitere drei wählen:
- Bildnerisches Gestalten
- Design und Technik: Textiles und Technisches Gestalten
- Bewegung und Sport
- Musik
- 2. Fremdsprache
Alle Studierenden erwerben die Lehrbefähigung in Religionen, Kulturen und Ethik als zusätzliches achtes Fach. Sie besuchen die Module während dem regulären Studium, die Studierenden der Pri-marstufe schliessen es aber als Erweiterungsstudium ab.
Quereinsteigende können sieben oder acht Fächer belegen. Fremdsprachen sind dabei nicht obligatorisch.
7.5. Fremdsprachen
Im dreijährigen regulären Studiengang Primarstufe ist das Studium einer Fremdsprache obligatorisch, für Quereinsteigende als Profilfach wählbar. Um dem Didaktikunterricht in den Fremdsprachen folgen zu können, sind am Ende des Basisstudiums Sprachkompetenzen auf Niveau B2 Voraussetzung. Am Ende des Diplomstudiums muss als Austrittskompetenz das Niveau C1 nachgewiesen werden (Englisch: CAE Advanced, Französisch: DALF). Studierende, die auch noch die Unterrichtsberechtigung in der zweiten Fremdsprache erwerben wollen, müssen vor dem Eintritt ins Studium in der zweiten Fremdsprache die Austrittskompetenz (CAE oder DALF) nachweisen. Am Institut Unterstrass selbst werden keine Austrittskompetenzprüfungen durchgeführt. Es muss extern eines der international anerkannten Diplome erworben werden. Es ist von Vorteil, wenn Sprachkurse in Richtung Ausgangskompetenz bereits vor Studienbeginn besucht und eventuell auch bereits die Prüfungen abgelegt werden können. Sprachkompetenz-Module werden nicht am Institut Unterstrass besucht und Studierenden haben während des Studiums kaum die Gelegenheit, einen Fremdsprachenaufenthalt zusätzlich zum Assistant Teachership / Stage Professionnel zu absolvieren.
Die Studierenden des dreijährigen Studienganges der Primarstufe absolvieren ein dreiwöchiges Unterrichtspraktikum (Assistant Teachership / Stage Professionnel) in einer Primarschule im englischen bzw. französischen Sprachraum.
Ziele sind:
- die Sprachkompetenz im Hinblick auf die Austrittskompetenz zu verbessern,
- die spezifische Sprache für den Unterricht im Klassenzimmer zu erwerben,
- in der Fremdsprache einzelne Unterrichtssequenzen zu planen und durchzuführen sowie
- Kultur, Gesellschaft und Schulsystem des Sprachgebietes authentisch kennen zu lernen.
8. Leistungsnachweise, Prüfungen und Bewertungssystem
8.1. Leistungsnachweise
Für alle definierten Veranstaltungen wird ein Nachweis über das Erreichen von gesetzten Lernzielen und den Erwerb der geforderten Kompetenzen erbracht. Leistungsnachweise (LNW) können in Form einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, einer schriftlichen Arbeit mit oder ohne Präsentation und als aktive Teilnahme an der Veranstaltung definiert sein. Kombinationen dieser Formen sind möglich.
Der bzw. die Dozierende legt die Art des Leistungsnachweises fest und teilt dies schriftlich am Anfang des Semesters den Studierenden mit. Dazu gehören auch die Kriterien für die Erfüllung des Leistungsnachweises.
Wird ein Leistungsnachweis nicht erfüllt, so können Nachleistungen vereinbart werden. Wenn auch nach der Überarbeitung Zweifel am Bestehen des Leistungsnachweises bestehen, wird das weitere Vorgehen mit der Studiengangsleitung vereinbart.
8.2. Praktikumsziele
Für den Leistungsnachweis in Praktika werden Praktikumsziele vereinbart. Können diese nicht erreicht werden, so kann das Praktikum einmal wiederholt werden. Werden die Ziele nur teilweise erreicht, so müssen sie im nächsten Praktikum definitiv erreicht sein, ansonsten wird das Praktikum ebenfalls einmalig wiederholt. Ein definitives Nichtbestehen der Praktikumsanforderungen hat einen Studienunterbruch zur Folge.
Für Quereinsteigende ist das Bestehen der Praktika im ersten Studienjahr Voraussetzung für den Eintritt in die berufsintegrierte Phase.
8.3. Zwischenprüfungen, Eignung und Diplomprüfungen
Das Basisstudium wird durch Zwischenprüfungen in den Bereichen Bildung und Erziehung sowie Deutsch abgeschlossen. Die Prüfungen werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet und können zweimal wiederholt werden. Nach einem Nichtbestehen der ersten Wiederholung ist allerdings ein einjähriger Studienunterbruch vorgeschrieben.
Ebenso wird die Berufseignung im ersten Jahr überprüft. Sie umfasst die Bereiche
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Befähigung zu strukturiert-ordnendem Denken und Darlegen
- Befähigung zu flexiblem, fantasievollem und kreativem Darbieten und Verhalten
- Befähigung zur Reflexion des eigenen Handelns
- Belastbarkeit
Die Eignung wird vom Konvent der Basis-Stufe ausgesprochen. Dabei wird die Selbsteinschätzung der/des Studierenden und die Einschätzung der Praxislehrpersonen im Basis-Studium mitberücksichtigt. Ist die Eignung nicht gegeben, so muss das Studium abgebrochen werden und kann erst nach zweijähriger Karenzfrist an einer anderen pädagogischen Hochschule wieder aufgenommen werden. Bei Zweifeln an der Eignung wird eine erweiterte Eignungsabklärung durchgeführt: In ei-ner Lernvereinbarung werden die Entwicklungsziele bezüglich der Eignung festgehalten und anhand klar überprüfbarer Kriterien nach einem weiteren Semester erneut beurteilt.
Das Diplomstudium wird mit Diplomprüfungen in allen Fächern abgeschlossen. Diese können als benotete, schriftliche Leistungsnachweise, als mündliche oder schriftliche Prüfungen oder als Kombination davon durchgeführt werden. Sie haben einen hohen Praxisbezug und führen zu Noten im Abschlusszeugnis.
8.4. Bachelorarbeit
Mit der Bachelorarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie berufsrelevante Fragestellungen aus wissenschaftlicher und didaktischer Sicht bearbeiten können. Die Themenwahl bezieht sich auf die am Institut Unterstrass vermittelten Inhalte der Studienschwerpunkte «Wirksamer Umgang mit Heterogenität» (Primarstufe) sowie «Bildung & Erziehung von 4-bis 9-jährigen Kindern» (Kindergarten / Unterstufe) und sind aus den fachdidaktischen oder den erziehungswissenschaftlichen Modulen abzuleiten. Erste Priorität hat ein Thema von hohem persönlichem Interesse bezüglich der zukünftigen Unterrichtspraxis. Es sind auch Projekte im Ausland denkbar.
Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Arbeit oder die Erstellung eines Produktes mit schriftlicher Dokumentation. Formen schriftlicher Arbeiten sind eine Empirische oder textanalytische Arbeit (Literaturarbeit, Diskursanalyse), die Evaluation eines Projektes. Formen möglicher Produkte sind Medien wie Bücher, Filme, Spiele, didaktisches Material, dessen Konzeption und Ziel schriftlich dokumentiert wird. In der Form einer schriftlichen Arbeit beträgt der Umfang ohne Anhang 30 - 40 Seiten, bei einer Partnerarbeit 40 - 50 Seiten. Bei der Nutzung eines anderen Mediums wird ein schriftlicher Begleitkommentar von 10 - 15 Seiten erwartet. Die Bachelorarbeit wird in der Regel von Dozierenden des Instituts Unterstrass begleitet und beurteilt (mit Note).
8.5. Berufspraktische Prüfung
Das Assessment-Verfahren in Unterrichtsgestaltung findet im letzten Semester in der zweiten Hälfte des Lernvikariates bzw. des berufsintegrierten Ausbildungsjahres statt. Es umfasst die Beurteilung dreier Lehrproben, deren Reflexion durch die Prüfungskandidatin oder den Prüfungskandidaten sowie eine Portfolio-Präsentation. Die Gesamtbeurteilung der Resultate führt zur Diplomnote im Fach Berufspraxis, bei den Quereinsteigenden zu je einer Note in Berufspraxis und in Bildung und Erziehung.
8.6. Bewertungssystem
Leistungsnachweise, Praktika und Zwischenprüfungen werden mit den Prädikaten erfüllt/nicht erfüllt oder bestanden/nicht bestanden bewertet. Für Diplomprüfungen gilt folgendes Notensystem:
- Ungenügende Leistung: 3 (erfüllt die Anforderungen nicht)
Wesentliches Können und Wissen fehlt, Praxistauglichkeit ist nicht gegeben. Theoriebezug fehlt. - Genügende Leistung (Bestehensnorm): 4 (erfüllt die Anforderungen teilweise)
Wesentliches Können und Wissen wird angewendet, Praxistauglichkeit ist gegeben. Theoriebezug fehlt oder ist schwach. - Gute Leistung: 5 (erfüllt die Anforderungen vollumfänglich)
Können und Wissen wird angewendet, Praxistauglichkeit ist gegeben.
Theoriebezug wird hergestellt. - Ausgezeichnete Leistung: 6 (übertrifft die Anforderungen)
Vielfältiges Können und Wissen wird angewendet, Praxistauglichkeit ist gegeben. Differenzierter Theoriebezug wird hergestellt:
- mehrperspektivisch: mehrere Bezüge herstellen, in Verbindung bringen,
- Ambivalenz bearbeiten: «Auf unerwarteten Einwand eingehen können.»
Halbe Noten sind möglich.
8.7. Lernvertrag
Der Lernvertrag zwischen Studierenden und dem Institut Unterstrass beinhaltet den vollständigen Besuch der Lehrveranstaltungen. Bei Absenzen infolge von Krankheit, bewilligten Gesuchen, und weiteren im kantonalen Personalrecht beschriebenen Gründen kompensieren die Studierenden die verpassten Inhalte so weit möglich in Absprache mit Dozierenden und eventuell der Institutsleitung. Können die Absenzen nicht kompensiert werden, so wird das Modul nachgeholt.
8.8. Kosten
Im Studium sind die Semestergebühren nach Fachhochschulverordnung zu entrichten. Diese betragen aktuell CHF 720 inkl. aller Prüfungsgebühren. Hinzu kommen pro Semester die Pauschale für den akademischen Sportverband (ASVZ, CHF 30) und Material- und Nebenkosten von CHF 180. Für ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz wird eine zusätzliche Semestergebühr von CHF 500 erhoben.
Weitere Kosten fallen an für Bücher, Schreibmaterialien und -geräte, Computer, Fahrkosten an das Institut Unterstrass und an Praktikumsorte, Beiträge für Exkursionen und Projektwochen. Studierenden der Primarstufe müssen für die Fremdsprachenausbildung mit weiteren Kosten für die Sprachkurse und die Fremdsprachendiplome sowie für das dreiwöchige Assistant Teachership bzw. den Stage Professionnel rechnen (Transport, Unterkunft und Verpflegung).
8.9. weitere Voraussetzungen für das Diplom
- Nothilfe: Das Institut Unterstrass verlangt von allen Studierenden einen absolvierten Nothilfekurs. Entweder ist dieser zu Beginn der Ausbildung noch gültig oder muss bis zur Diplomierung absolviert werden.
- Schwimm-Brevet: Allen Studierenden wird das SLRG Brevet Pool plus und der BLS Grund-kurs empfohlen. Wer nicht über diese Brevets verfügt, erhält zusammen mit dem Lehrdiplom ein Begleitschreiben, worin ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Aktivitäten am und im Wasser eine Begleitperson erforderlich ist, die über die notwendigen Brevets verfügt. Wir weisen darauf hin, dass zu den Brevets Pool Wiederholungskurse angeboten werden, die auch nach Studienabschluss periodisch zu absolvieren sind. Zusätzlich empfehlen wir das Modul See des SLRG. Dieses befähigt zur Wassersicherheit in Freigewässern und zum Sicherungsdienst bei Seeschwimmen.
- Instrumentalkenntnisse: Alle Studierenden mit dem Fach Musik belegen ab dem 2. Semester Instrumentalunterricht in einem Harmonie-Instrument. Als Harmonieinstrumente gelten Seiteninstrumente wie Gitarre und Ukulele, Klavier und Akkordeon. Bei Vorkenntnissen kann auch mit Harfe weitergefahren werden. Der Unterricht ist unentgeltlich und obligatorisch. Nach zwei Semestern wird ein Leistungsnachweis für die Ausgangskompetenz in schulpraktischer Liedbegleitung abgelegt. Am Ende der Ausbildung ist die Kompetenz auf dem Instrument ein Teil der Anforderungen der Musikdidaktik.
Quereinsteigende organisieren den Instrumentalunterricht selbstständig während 2 Semestern und erhalten dafür eine Kostengutsprache von CHF 500 pro Semester.
9. Studienbereiche und Verteilung der ECTS-Punkte
Die Studiengänge umfassen folgende Studienbereiche
Kindergarten/ Unterstufe | Primarstufe | Quest Primarstufe | ||
BP | Berufspraktische Ausbildung | 47 | 52 | 51 |
BE | Bildung und Erziehung | 48 | 43 | 20 |
FD | Fachausbildung und Fachdidaktik | 67 | 51 | 41 |
EF | Entwicklung und Forschung, Bachelorarbeit | 12 | 9 | 8* |
Wahl | Wahlmodule | – | 9 | 8 |
WS | Weitere Studienelemente | |||
Total | 180 | 180 | 120 | |
Anrechnung aus vorherigen Studien | 60 |
Berufspraktische Ausbildung
Die Module der einzelnen Studienbereiche sind folgendermassen dotiert:
Kindergarten/ Unterstufe | Primarstufe | Quest Primarstufe | ||
Berufspraxis 1 und 2 (Orientierungspraktika, Modul Lehren & Lernen) | 12 | 12 | 6 | |
Block-Praktika 1. Jahr | 12 | 12 | 10 | |
Praktika 2. / 3. Jahr | 12 | 14 | – | |
Berufspraxis berufsintegrierte Phase inkl. Coachings | – | – | 35 | |
Lernvikariat 3. Jahr | 6 | 6 | – | |
Weitere Elemente | 5 | 8 | – | |
Total Berufspraktische Ausbildung | 47 | 52 | 51 |
Bildung und Erziehung (Lernfelder siehe Anhang)
Die Module der einzelnen Studienbereiche sind folgendermassen dotiert:
Kindergarten/ Unterstufe | Primarstufe | Quest Primarstufe | ||
Lernen und Entwicklung | 6 | 6 | 4 | |
Kommunikation | 4 | 3 | 4 | |
Inklusive Bildung / interkulturelle und Inklusive Päd. und Didaktik | 10 | 9 | 4 | |
Medienbildung und Informatik, Schulschrift und Schulrecht | 6 | 10 | 2 | |
Diagnose, Beurteilung und Förderung, Unterrichtsqualität | 12 | 6 | 4 | |
Bildung und Gesellschaft, Sozialisation in Familie und Volksschule | 10 | 9 | 2 | |
Total Bildung und Erziehung | 48 | 43 | 20 |
Fachausbildung und Fachdidaktik
Die Module der einzelnen Studienbereiche sind folgendermassen dotiert:
Kindergarten/ Unterstufe | Primarstufe | Quest Primarstufe | ||
DE | Deutsch | 10 | 9 | 5 |
MA | Mathematik | 10 | 9 | 5 |
NMG | Natur, Mensch Gesellschaft | 10 | 9 | 5 |
SP | Erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch) | – | 5 | 5 |
SP | Mehrsprachigkeitsdidaktik | 1 | 1 | |
KD | Kunst & Design (Bildnerisches, Textiles und Technisches Gestalten) | 10 | – | 2 |
MP | Musik und Performance (Musik, Rhythmik, Theater), Instrument | 12 | – | |
BS | Bewegung und Sport | 10 | – | |
RKE | Religionen, Kulturen, Ethik | 5 | 6* | 5 |
BG | Profilfächer (3 aus folgenden 5) BG: Bildnerisches Gestalten / Zeichnen DI: Design und Technik / Textiles und Technisches Gestalten | 3x6 | 3x5 oder 4x5 | |
Fachdidaktische Coachings berufsintegrierte Phase | 5 | |||
Total Fachausbildung und Fachdidaktik | 67 | 51 | 41 46 | |
*RKE Primar als Facherweiterung zusätzlich |
Forschung und Entwicklung
Die Module der einzelnen Studienbereiche sind folgendermassen dotiert:
Kindergarten/ Unterstufe | Primarstufe | Quest Primarstufe | ||
Wissenschaftliche Methoden | 3 | 3 | ||
Wissenschaftliches Schreiben | 3 | – | ||
Forschen und Erkunden: eigenst. Arbeit | 3 | 3 | ||
Bachelorarbeit, Kolloquien und Präsentation | 3 | 3 | 8* | |
Total Forschung und Entwicklung | 12 | 9 | 0* | |
* bei Aufnahme sur Dossier |
Wahlmodule und weitere Studienelemente
Die Module der einzelnen Studienbereiche sind folgendermassen dotiert:
Kindergarten/ Unterstufe | Primarstufe | Quest Primarstufe | ||
Einführung ins Studium | 1 | 1 | ||
Wahlmodule | – | 16 | ||
Wissenschaftliches Schreiben | – | 3 | ||
Freie Wahlfächer und weitere Studienelemente | 5 | 5 | 8 | |
Total Wahlmodule und weitere Studienelemente | 6 | 25 | 8 | |
* bei Aufnahme sur Dossier |
10. Anhang
Kompetenzstruktur-Modell
Standard 1 – Fachspezifisches Wissen und Können
Die Lehrperson verfügt über Fachwissen, versteht die zentralen Konzepte, Forschungsinstrumente und Strukturen ihrer Disziplinen. Sie kennt die aktuellen allgemein- und fachdidaktischen Schwerpunkte und kann daraus Konsequenzen für ihren Unterricht ziehen.
Standard 2 – Lernen, Denken und Entwicklung
Die Lehrperson versteht, wie Schülerinnen und Schüler lernen, denken und sich entwickeln. Sie ist fähig, Lernen und Denken zu fördern und dadurch die kognitive, soziale und persönliche Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler anzuregen und zu unterstützen.
Standard 3 – Motivation und Interesse
Die Lehrperson verfügt über Wissen über Motivation und Interesse. Sie setzt dieses ein, um das Lernen und Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu fördern sowie deren Befindlichkeit und Interessensbildung zu unterstützen.
Standard 4 – Heterogenität
Die Lehrperson anerkennt die Verschiedenheit ihrer Schülerinnen und Schüler bezüglich sozialer Herkunft, Kultur, Bedin-gungen des Aufwachsens, Sprache, Gender, Alter und Lernvoraussetzungen. Sie berücksichtigt Heterogenität im Unter-richt und im Schulleben und trägt damit zur Chancengerechtigkeit bei.
Standard 5 – Kooperation, Partizipation und soziales Umfeld
Die Lehrperson kooperiert mit ihrer Schulklasse, den Eltern, den Kolleginnen und Kollegen, vorgesetzten Instanzen und allen weiteren am Schulfeld Beteiligten und partizipiert an der Bearbeitung schulbezogener Aufgaben. Sie trägt dazu bei, ein unterstützendes soziales Umfeld zu schaffen, in dem eine von Vertrauen, gegenseitigem Respekt und Wertschät-zung geprägte Arbeits-, Lern- und Lebenskultur entstehen kann.
Standard 6 – Kommunikation
Die Lehrperson kennt Grundlagen von Kommunikation und kommunikativem Handeln. Sie verwendet ihr Wissen über Sprache und kommunikatives Handeln, um Lernen und den gegenseitigen Austausch zu fördern.
Standard 7 – Planung und Durchführung von Unterricht
Die Lehrperson unterrichtet auf der Grundlage der fach- und berufswissenschaftlichen Kenntnisse, des Lehrplans und seiner Leitideen, der Lehrmittel und der Schulprogramme sowie der darauf beruhenden Planung.
Standard 8 – Diagnose und Beurteilung
Die Lehrperson wendet verschiedene Verfahren an, um Lernergebnisse und -leistungen zu beobachten und zu diagnostizieren und daraus Erkenntnisse für die Förderung der Schülerinnen und Schüler abzuleiten. Sie setzt unterschiedliche Beurteilungsformen ein und kennt deren Funktionen und Wirkungen.
Standard 9 – Sicherung der Qualität und Professionelle Weiterentwicklung
Die Lehrperson evaluiert die Wirkung ihres professionellen Handelns auf Schülerinnen und Schüler sowie andere am Schulfeld Beteiligten. Sie geht ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung gezielt an.
Standard 10 – Schule und Gesellschaft
Die Lehrperson weiss, dass das Gesamtsystem Schule in der Dynamik unterschiedlicher Realitäten und Ansprüche steht. Sie handelt in diesem Kontext überlegt und rollenbewusst, unter Berücksichtigung ethischer und rechtlicher Nor-men sowie demokratischer Grundsätze.
Standard 11 – Schule als Organisation
Die Lehrperson verfügt über ein systemisches Verständnis der Schule als Organisation. Sie gestaltet die Schule als Ort des Lernens in gemeinsamer Verantwortung mit Kolleginnen, Kollegen und weiteren beteiligten Personen.
Standard 12 – Beruf in der Lebensbalance
Die Lehrperson verfügt über Strategien, die Anforderungen des Berufes zu bewältigen, und nimmt auf ihre physischen und psychischen Ressourcen Rücksicht.
Beschreibung der Profilfächer
Bewegung und Sport
Dozent
Grégoire Schuwey E-Mail
Inhalte / Beschreibung
Bewegung als:
- Erlebnisgrundlage
- Förderung von Gesundheit
- Steigerung von Wohlbefinden
- Sporterfahrungen
- Team, Partner, Einzeln
- Anleitung zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Sporttreiben
Voraussetzungen / Basiskompetenzen
- Persönliche Fitness
- Bewegungskoordination
- Bewegungsvorstellung
Musik
Dozentinnen
Inhalte / Beschreibung
- rezipieren - hinhören und begreifen
Töne, Klänge, Musik hören - produzieren - erfinden und entwickeln
Töne, Klänge, Musik produzieren - reproduzieren - nachahmen und neu gestalten
Singen und musizieren - transformieren - verbinden und umgestalten
andere Medien - reflektieren - suchen, erkennen, nachdenken, begründen
Struktur, Herkunft, Funktion
Voraussetzungen / Basiskompetenzen
- Grundkenntnisse der Musiktheorie
- Liedbegleitung auf einem Harmonie-Instrument (Gitarre, Klavier oder Akkordeon) oder Bereitschaft, dies zu erlernen.
Bildnerisches Gestalten
Dozentin
Wanda Bonzi E-Mail
Inhalte / Beschreibung
Bildnerisches Gestalten für mehr Chancengerechtigkeit
Bildkompetenz (visual literacy): Bilder imaginieren, entwerfen und weiterentwickeln
Prozessorientierung (bildnerischer Prozess): Wechselspiel von Wahrnehmen, Denken und Handeln in der Entwicklung eigener Bildlösungen
Kunstorientierten Methoden: ungewohnte Perspektiven einnehmen, Grenzen ausloten, Gewohnheiten durchbrechen
Voraussetzungen / Basiskompetenzen
- offene und experimentierfreudige Haltung
Grundkenntnisse im Umgang mit bildnerischen Materialien und Werkzeugen
Design und Technik / Textiles und Technisches Gestalten
Dozenten
Inhalte / Beschreibung
- Funktion und Formgebung
- Design
(Nach-) Er-Finden, Auseinandersetzen - textile Werkstoffe (Eigenschaften, Gewinnung)
- Elemente der Gestaltungslehre (Farben, Formen, Proportionen, Anordnungen)
- Gestaltungsprozesse initiieren und begleiten
Voraussetzungen / Basiskompetenzen
- Vertrautheit mit konstruktiven Prinzipien: Form, Materialien, Funktion
- Grundkenntnisse im Umgang mit Werkzeugen und Materialien
- gute Kenntnisse wichtiger textiler Verfahren
Fremdsprachen
Dozentinnen
- Mehrsprachigkeitsdidaktik: Claudia Roth, E-Mail
- Französisch: Mirjam Schnyder, E-Mail
- Englisch: Patricia Isler, E-Mail
Inhalte / Beschreibung
- Sprachbewusstheit und Spracherwerb in Erst- und Zweitsprache
- Sprachlernen und Sprachlehren
- Schulisches Fremdsprachlernen
Englisch
- The methodology of teaching English as a foreign language
- Task-based and content-based language learning and teaching
- Teaching English in a multilingual environment
Französisch
- Apprentissage du français centré sur les contenus et les actes langagiers
- Concepts actuels de la didactique du français
- Enseignement du français dans un environnement plurilingue
Voraussetzungen / Basiskompetenzen
- Sprachzertifikat Niveau C1 bis Ende Studium
- Englisch: CAE
- Französisch: DALF C1