Oft gestellte Fragen
Vielleicht finden Sie die Antwort auf Ihr Anliegen hier.
Selbstverständlich dürfen Sie Ihre Fragen zum Studium am Institut Unterstrass auch per E-Mail oder am Telefon stellen. Unser Sekretariat hilft Ihnen bei Fragen zu den Studiengängen, zur Zulassung sowie bei allen weiteren Fragen rund um das Studium gerne weiter. Oder Sie wenden sich direkt an die zuständige Studiengangsleitung.
Wie kann ich mich für das Studium anmelden?
Beachten Sie dazu die Informationen unter Aufnahme.
Kann ich von einer anderen PH ans Institut Unterstrass wechseln?
Ein Wechsel von einer anderen PH ans Institut Unterstrass ist in der Regel nach bestandenem Basisjahr und wenn wir einen Studienplatz frei haben ins 3. Semester möglich. Beim Wechsel von einer anderen PH als der PH Zürich sind vielleicht noch einzelne „Nachholleistungen“ nötig.
Nach einem definitiven Ausschluss von einem Studiengang gibt es eine zweijährige Karenzfrist. Erst danach kann das Studium fortgesetzt werden.
Melden Sie sich bei Interesse am Wechsel unter diesen Bedingungen via Mail direkt beim Institutsleiter Matthias Gubler.
Kann ich studieren mit Behinderung?
Das Institut Unterstrass anerkennt, respektiert und fördert die Vielfalt ihrer Mitarbeitenden und Studierenden. Gemäss dem gesetzlich verankerten Diskriminierungsverbot und Gleichstellungsgebot setzen wir uns für den Zugang von Menschen mit Behinderung zu Studium und Arbeitstätigkeit ein.
Das Institut Unterstrass gewährt nach Möglichkeit und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit einen allfälligen Nachteilsausgleich bei Prüfungen oder Leistungsnachweisen.
Da die psychische und physische Belastbarkeit eine wichtige Voraussetzung für den Lehrberuf ist, setzt die Zulassung zum Studium an der PH Zürich gemäss des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule eine persönliche und gesundheitliche Eignung zum Lehrberuf voraus. Die Prüfung der gesundheitlichen Eignung erfolgt bei der Anmeldung und basiert unter anderem auf dem Arztzeugnis, das bei der Anmeldung eingereicht werden muss.
Die Website swissuniability.ch informiert ausführlich über das Thema "Studium mit Behinderung" und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf.
Nützliche Dokumente:
Werden mir andere Ausbildungen ans Studium angerechnet?
Gleichwertige Studienleistungen können angerechnet werden. Diese müssen auf Hochschulstufe erfolgt sein, also an einer anderen Fachhochschule oder Universität.
Ausbildungen und Berufserfahrung beispielsweise als Fachperson Betreuung oder als Klassenassistentin sind wertvoll und stärken Sie für Ihre zukünftige Tätigkeit als Lehrperson. Sie führen nicht zu einer Reduktion der Studienleistungen oder der Studiendauer.
Nützliche Dokumente:
Kann ich neben dem Studium arbeiten? Gibt es ein Teilzeitstudium?
Um das Bachelorstudium zur Lehrperson in 3 Jahre absolvieren zu können, müssen mit einer Arbeitsbelastung von 1800 Stunden im Jahr rechnen. Das entspricht einer 40-Stundenwoche bei ca. 8 Wochen Ferien. Ob Sie daneben noch Arbeiten können oder möchten, müssen wir Ihnen überlassen. Einige Studierende bei uns haben einen Nebenjob im Umfang von maximal 20%. Während den Praktika können Sie kaum noch nebenbei arbeiten. Dort ist der volle Einsatz am Praxisort gefordert.
Eine Studienverlängerung ist grundsätzlich möglich, sollte aber umsichtig geplant werden.
Andere Pädagogische Hochschule bieten auch Teilzeitstudiengänge an. Diese dauern dann in der Regel 4 Jahre und bieten die Möglichkeit, neben dem Studium einer anderen Tätigkeit im Umfang von 20 bis 40 Stellenprozenten nachzugehen. Einen Teilzeitstudiengang gibt es am Institut Unterstrass aktuell nur als Pilotstudiengang für Personen, die bereits ein Jahr als Lehrpersonen ohne Diplom im Kanton Zürich tätig waren.
Nach dem ersten Studienjahr können Sie offiziell an Schulen Stellvertretungen / Vikariate übernehmen. Das Institut Unterstrass gibt Ihnen Gelegenheit, auf Gesuch hin bis zu fünf Tage pro Studienjahr an Schulen zu vikarisieren.